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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1780

Welche Schonzeit hat der hier abgebildete Fisch laut SächsFischVO?

Bild zu Frage 1780
A1. Januar bis 15. Juni
B1. Februar bis 30. April
C1. Februar bis 31. Mai · richtig
Warum · KI-ErklärungDie Sächsische Fischereiverordnung legt für den abgebildeten Hecht diese Schonzeit fest, um die Art während ihrer Hauptlaichzeit wirksam zu schützen. In den Monaten Februar bis Mai darfst du dem Hecht daher in sächsischen Gewässern nicht nachstellen.