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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1573

Welche Wasserpflanzen sind durch die Bundesartenschutzverordnung geschützt und dürfen nicht entfernt werden?

ATeichlinsen und Großer Wassernabel
BWeiße See- und Gelbe Teichrose · richtig
CWasserpest und Tausendblatt
Warum · KI-ErklärungDie Weiße Seerose und die Gelbe Teichrose stehen nach der Bundesartenschutzverordnung unter besonderem Schutz. Du darfst diese Pflanzen daher weder beschädigen noch aus dem Gewässer entnehmen. Häufig vorkommende Arten wie Wasserpest, Tausendblatt oder Teichlinsen fallen hingegen nicht unter diesen Schutzstatus.