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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1572

Welche Wasserinsektenart ist durch die Bundesartenschutzverordnung geschützt?

Adie rote Zuckmückenlarve
Bder Kolbenwasserkäfer · richtig
Cder Bachflohkrebs
Warum · KI-ErklärungDer Kolbenwasserkäfer gehört zu den nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützten Tierarten und darf nicht der Natur entnommen werden. Rote Zuckmückenlarven und Bachflohkrebse unterliegen diesem besonderen Schutzstatus hingegen nicht.