Welche Wasserinsektenart ist durch die Bundesartenschutzverordnung geschützt?
Warum · KI-ErklärungDer Kolbenwasserkäfer gehört zu den nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützten Tierarten und darf nicht der Natur entnommen werden. Rote Zuckmückenlarven und Bachflohkrebse unterliegen diesem besonderen Schutzstatus hingegen nicht.