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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1571

Welches Tier ist durch die Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt ?

Ader Aland
Bdie Bachforelle
Cder Edelkrebs · richtig
Warum · KI-ErklärungDer Edelkrebs ist in der Bundesartenschutzverordnung als besonders geschützte Tierart aufgeführt, da seine Bestände stark gefährdet sind. Aland und Bachforelle hingegen unterliegen dem regulären Fischereirecht und genießen diesen speziellen naturschutzrechtlichen Schutzstatus nicht.