Welche Behörde ist in Sachsen für die Ausweisung von Naturschutzgebieten zuständig?
Warum · KI-ErklärungDie Ausweisung von Schutzgebieten fällt in Sachsen in den Aufgabenbereich der Naturschutzbehörden. Das Bauamt und die Fischereibehörde haben andere Zuständigkeiten und besitzen hierfür keine rechtliche Befugnis.