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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1542

Welche Behörde ist in Sachsen für die Ausweisung von Naturschutzgebieten zuständig?

Adie Fischereibehörde
Bdie Naturschutzbehörde · richtig
Cdas Bauamt
Warum · KI-ErklärungDie Ausweisung von Schutzgebieten fällt in Sachsen in den Aufgabenbereich der Naturschutzbehörden. Das Bauamt und die Fischereibehörde haben andere Zuständigkeiten und besitzen hierfür keine rechtliche Befugnis.