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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1499

Ist für die Zulassung zur Fischereiprüfung in Sachsen der Besuch eines Vorbereitungslehrgangs vorgeschrieben?

Anein, der Besuch ist freiwillig
Bja, gilt aber nicht für Jugendfischereischeininhaber, deren Mitgliedschaft in einem Anglerverein seit mindestens zwei Jahren besteht · richtig
Cja, gilt aber nur für Bewerber, die keine Mitgliedschaft in einem Anglerverein haben
Warum · KI-ErklärungIn Sachsen ist die Teilnahme an einem anerkannten Vorbereitungslehrgang grundsätzlich eine gesetzliche Pflicht für die Prüfungszulassung. Eine Ausnahme besteht für Inhaber eines Jugendfischereischeins, wenn sie bereits seit mindestens zwei Jahren Mitglied in einem Anglerverein sind. Durch diese Vereinszugehörigkeit wird davon ausgegangen, dass sie sich das notwendige Wissen bereits in der Praxis angeeignet haben.