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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 634

Wer haftet für Schäden, die durch den Angler verursacht werden?

Adie Fischereibehörde
Bder Grundstückseigentümer
Cder Angler als Verursacher · richtig
Warum · KI-ErklärungNach dem Verursacherprinzip bist du für alle Schäden persönlich verantwortlich, die du bei der Ausübung der Fischerei anrichtest. Weder Behörden noch Grundstückseigentümer übernehmen die Haftung für dein individuelles Fehlverhalten. Du musst daher stets vorsichtig agieren, um Schäden an Ufern, Wegen oder fremdem Eigentum zu vermeiden.