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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 616

Haben Mindestmaße auch in bewirtschafteten Anlagen der Teichwirtschaft und der Fischzucht Gültigkeit?

Aja
Bnein · richtig
Cja, aber nur in der Forellenteichwirtschaft
Warum · KI-ErklärungIn künstlich bewirtschafteten Anlagen der Fischzucht und Teichwirtschaft gelten die gesetzlichen Mindestmaße nicht. Diese Gewässer dienen der kontrollierten Erzeugung von Speise- oder Besatzfischen, weshalb Bewirtschafter Fische unabhängig von deren Größe entnehmen dürfen. Die Schutzvorschriften wie Mindestmaße greifen vor allem in freien, natürlichen Gewässern.