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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 478

Wer stellt den Erlaubnisschein (Angelberechtigung) aus?

Adie Fischereibehörde
Bdas Staatliche Amt für Landwirtschaft
Cder Fischereirechtsinhaber oder Fischereipächter · richtig
Warum · KI-ErklärungDen Erlaubnisschein stellt die Person aus, die das Fischereirecht an dem jeweiligen Gewässer innehat oder gepachtet hat. Behörden verwalten zwar rechtliche Grundlagen wie den Fischereischein, vergeben aber nicht die konkreten Erlaubnisse für einzelne Gewässer. Nur der Inhaber oder Pächter darf bestimmen, wer in seinem Gewässer angeln darf.