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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 149

Für welche Maßnahmen im Rahmen der Hege und Pflege des Fischbestandes ist generell eine behördliche Genehmigung erforderlich?

Afür die Ausübung der Elektrofischerei · richtig
Bfür die Reusenfischerei
Cfür die Stellnetzfischerei
Warum · KI-ErklärungDie Elektrofischerei birgt besondere Gefahren für Mensch und Tier, weshalb sie streng reglementiert ist. Du benötigst für ihren Einsatz zur Bestandshege daher zwingend eine behördliche Genehmigung. Der Einsatz von Reusen oder Stellnetzen fällt hingegen unter die üblichen Methoden der Fischereiausübung und bedarf im Rahmen des regulären Hegeplans keiner solchen Ausnahmegenehmigung.