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Fischerprüfung Saarland · Gesetzeskunde · Frage 4.44

Ist die erste Erteilung eines Fischereischeines (nicht Jugendfischereischein) von der Ablegung einer Fischerprüfung abhängig?

Aja · richtig
Bnein
CDie Behörde kann auf den Nachweis der Ablegung einer Fischerprüfung verzichten.
Warum · KI-ErklärungWenn du zum ersten Mal einen regulären Fischereischein beantragst, musst du zwingend eine erfolgreich abgelegte Fischerprüfung nachweisen. Damit stellst du sicher, dass du über die notwendigen Kenntnisse zum Tier-, Natur- und Gewässerschutz verfügst. Die Behörde darf bei der Ersterteilung nicht auf diesen Nachweis verzichten.