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Fischerprüfung Saarland · Gesetzeskunde · Frage 4.46

Ist ein nicht schriftlich abgeschlossener Fischereipachtvertrag rechtswirksam?

Anein · richtig
Bja
CJa, wenn der Vertrag mündlich und in Gegenwart von mindestens zwei Zeugen abgeschlossen wird.
Warum · KI-ErklärungFür Fischereipachtverträge schreibt das Gesetz zwingend die Schriftform vor. Wird diese Form nicht eingehalten, ist der Vertrag von Beginn an unwirksam. Auch Zeugen oder mündliche Absprachen können die fehlende Schriftform nicht ersetzen.