Start / Saarland /Gesetzeskunde / Frage 4.38
Fischerprüfung Saarland · Gesetzeskunde · Frage 4.38

Das gesetzliche Mindestmaß der Bachforelle beträgt im Saarland

A20 cm.
B25 cm. · richtig
C30 cm.
Warum · KI-ErklärungIm Saarland ist das gesetzliche Mindestmaß für die Bachforelle auf 25 cm festgelegt. Gefangene Fische, die dieses Maß noch nicht erreicht haben, musst du schonend zurücksetzen, damit sie mindestens einmal ablaichen können.