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Fischerprüfung Saarland · Gesetzeskunde · Frage 4.42

Welche Mindestlänge muss ein Setzkescher nach der Landesfischereiordnung haben?

A2,50 m
B3 m
C3,50 m · richtig
Warum · KI-ErklärungNach der saarländischen Landesfischereiordnung muss ein Setzkescher eine Mindestlänge von 3,50 Metern aufweisen. Diese Vorgabe stellt sicher, dass die gehälterten Fische genügend Raum und Sauerstoff haben, um tierschutzgerecht untergebracht zu sein. Kürzere Maße wie 2,50 oder 3 Meter sind gesetzlich nicht zulässig.