Einheimische Fische im Sinne der Landesfischereiordnung (LFO) sind
Warum · KI-ErklärungÄsche und Bachforelle sind von Natur aus in unseren Gewässern heimisch und daher gesetzlich als einheimische Fischarten eingestuft. Arten wie Bachsaibling und Regenbogenforelle stammen ursprünglich aus Nordamerika und gelten fischereirechtlich als nicht einheimisch.