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Fischerprüfung Saarland · Gesetzeskunde · Frage 4.37

Einheimische Fische im Sinne der Landesfischereiordnung (LFO) sind

ABachsaiblinge und Regenbogenforellen.
BSpiegelkarpfen und Zeilkarpfen.
CÄsche und Bachforelle. · richtig
Warum · KI-ErklärungÄsche und Bachforelle sind von Natur aus in unseren Gewässern heimisch und daher gesetzlich als einheimische Fischarten eingestuft. Arten wie Bachsaibling und Regenbogenforelle stammen ursprünglich aus Nordamerika und gelten fischereirechtlich als nicht einheimisch.