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Fischerprüfung Saarland · Gesetzeskunde · Frage 4.33

Welche Fische darf ich gemäß Landesfischereiordnung im Setzkescher hältern?

Alebende Köderfische
BFische, die ich zurücksetzen will
CFische, die für den menschlichen Verzehr oder den Umbesatz bestimmt sind · richtig
Warum · KI-ErklärungLaut Landesfischereiordnung darfst du Fische im Setzkescher nur vorübergehend hältern, wenn sie für den menschlichen Verzehr oder für einen späteren Umbesatz vorgesehen sind. Ein Zurücksetzen gehälterter Fische in das Gewässer ist aus Tierschutzgründen verboten. Auch das Hältern lebender Köderfische ist unzulässig, da deren Verwendung im Saarland untersagt ist.