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Fischerprüfung Saarland · Gesetzeskunde · Frage 4.34

Darf man eine Legeangel unbeaufsichtigt am Gewässer lassen?

ANein, denn gehakte Fische werden unnötig gequält. · richtig
Bja
CJa, sie könnte gestohlen werden.
Warum · KI-ErklärungLegeangeln dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden, da angebissene Fische sonst über längere Zeit unbemerkt am Haken hängen und unnötig leiden. Das Tierschutzgesetz und das Fischereirecht verlangen, dass du deine Fanggeräte stets unter ständiger Aufsicht hältst, um gefangene Fische sofort waidgerecht versorgen zu können.