Sind Zuckmückenlarven als Angelköder erlaubt?
Warum · KI-ErklärungDie Verwendung von Zuckmückenlarven als Köder oder Anfütterungsmaterial ist nach der saarländischen Landesfischereiordnung ausdrücklich untersagt. Dieses Verbot dient unter anderem dem Schutz der Gewässer vor übermäßigem Nährstoffeintrag. Du darfst sie daher beim Angeln nicht einsetzen.