Fischerprüfung Saarland · Gesetzeskunde · Frage 4.1

Sind Zuckmückenlarven als Angelköder erlaubt?

AJa, denn sie sind ein sehr guter Angelköder.
BNein, denn damit fängt man zu viele Fische.
CNein, sie sind nach der Landesfischereiordnung verboten. · richtig
Warum · KI-ErklärungDie Verwendung von Zuckmückenlarven als Köder oder Anfütterungsmaterial ist nach der saarländischen Landesfischereiordnung ausdrücklich untersagt. Dieses Verbot dient unter anderem dem Schutz der Gewässer vor übermäßigem Nährstoffeintrag. Du darfst sie daher beim Angeln nicht einsetzen.