Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 109

Welche der aufgeführten Schwimmblattpflanzen ist durch die Bundesartenschutzverordnung geschützt?

AWasserhahnenfuß
BWasernuss · richtig
CWasserstern
Warum · KI-ErklärungDie Wassernuss ist in Deutschland selten geworden und gilt als stark gefährdet. Aus diesem Grund steht sie unter dem besonderen Schutz der Bundesartenschutzverordnung und darf an Gewässern weder beschädigt noch entnommen werden.