Was ist nach §28 Absatz 2 Ziffer 1 des Landesnaturschutzgesetzes ein vernünftiger Grund, Fische zu fangen und zu töten?
Warum · KI-ErklärungNach dem Tierschutz- und Naturschutzrecht darfst du einem Wirbeltier nur aus einem vernünftigen Grund Schmerzen zufügen oder es töten. Die Verwertung zur Ernährung von Mensch und Tier gilt rechtlich als ein solcher legitimer Grund. Reine Freizeitbeschäftigung, Spaß oder Wettbewerbe wie das Angeln um Pokale stellen hingegen keinen vernünftigen Grund für das Töten dar.