Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 104

Was ist nach §28 Absatz 2 Ziffer 1 des Landesnaturschutzgesetzes ein vernünftiger Grund, Fische zu fangen und zu töten?

ADer Spaß am Angeln
BDie Ernährung von Mensch und Tier · richtig
CEinen Pokal zu gewinnen
Warum · KI-ErklärungNach dem Tierschutz- und Naturschutzrecht darfst du einem Wirbeltier nur aus einem vernünftigen Grund Schmerzen zufügen oder es töten. Die Verwertung zur Ernährung von Mensch und Tier gilt rechtlich als ein solcher legitimer Grund. Reine Freizeitbeschäftigung, Spaß oder Wettbewerbe wie das Angeln um Pokale stellen hingegen keinen vernünftigen Grund für das Töten dar.