Was besagt der §28 Absatz 2 Satz 1 des Landesnaturschutzgesetzes?
Warum · KI-ErklärungDieser Paragraph formuliert den allgemeinen Schutz wild lebender Tiere. Du darfst sie nirgendwo mutwillig beunruhigen und benötigst immer einen vernünftigen Grund, um sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Diese Schutzregel gilt grundsätzlich und ist nicht auf bestimmte Gebiete oder Jahreszeiten beschränkt.