Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 110

Welche der aufgeführten Schwimmblattpflanzen ist durch die Bundesartenschutzverordnung geschützt?

AKrebsschere · richtig
BSchwimmendes Laichkraut
CWasserknöterich
Warum · KI-ErklärungDie Krebsschere ist nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt, da ihre Bestände durch Wasserverschmutzung und Lebensraumverlust stark zurückgegangen sind. Sie dient zudem seltenen Tierarten, wie etwa der Grünen Mosaikjungfer, als unverzichtbare Lebensgrundlage. Häufiger vorkommende Pflanzen wie das Schwimmende Laichkraut oder der Wasserknöterich unterliegen diesem besonderen Schutzstatus hingegen nicht.