Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 101

Darf der Fang von untermaßigen Rotaugen und Rotfedern zu Besatzzwecken verwendet werden?

ANur für den eigenen Bedarf
BNein · richtig
CJa, ohne Einschränkung
Warum · KI-ErklärungUntermaßige Fische unterliegen einem strengen Schutz und müssen nach dem Fang sofort schonend in das Gewässer zurückgesetzt werden. Eine Entnahme und Weiterverwendung für andere Zwecke, wie etwa als Besatzfisch, ist gesetzlich verboten.