Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 67

Beziehen sich die Hegepflicht und das Hegerecht des Fischereiberechtigten auch auf Fluss-, Teich- und Flussperlmuscheln

AJa · richtig
BNein
CNur wenn dies von der Verwaltungsbehörde ausdrücklich angeordnet ist
Warum · KI-ErklärungDas Fischereirecht umfasst nicht nur Fische, sondern auch bestimmte andere Wassertiere wie Muscheln und Krebse. Daher erstrecken sich deine Pflichten und Rechte zur Hege ebenso auf Fluss-, Teich- und Flussperlmuscheln. Du bist dazu verpflichtet, diesen gesamten artenreichen Bestand im Gewässer zu schützen und zu erhalten.