Darf man beim Wechsel von einem Gewässer zu einem anderen fangfertiges Angelgerät mit sich führen, wenn dabei fremde Fischereirechte berührt werden?
Warum · KI-ErklärungSobald du an fremden Gewässern vorbeikommst, gilt bereits das Mitführen von fangfertigem Angelgerät rechtlich als Ausübung der Fischerei. Ohne die entsprechende Erlaubnis für dieses Gewässer begehst du damit Fischwilderei. Deine Ruten müssen beim Gewässerwechsel daher stets transportsicher und nicht fangfertig verpackt sein.