Fischerprüfung Nordrhein-Westfalen · Gesetzeskunde · Frage 3

Welches Mindestmaß hat der Aal?

ADas Mindestmaß beträgt 50 cm · richtig
BDas Mindestmaß beträgt 35 cm
CDas Mindestmaß beträgt 25 cm
Warum · KI-ErklärungIn der Landesfischereiordnung von Nordrhein-Westfalen ist für den Aal ein gesetzliches Mindestmaß von 50 cm festgelegt. Fängst du einen kleineren Aal, musst du ihn schonend zurücksetzen, damit die Bestände geschützt werden.