Darf ein Fischereiberechtigter oder Pächter die Fischerei an einem mehr als 0,5 ha großen Gewässer allein ausüben?
Warum · KI-ErklärungAb einer Gewässergröße von mehr als 0,5 Hektar verlangt das Fischereigesetz in Nordrhein-Westfalen eine Hege und Nutzung, die auch anderen Anglern zugutekommt. Der Berechtigte oder Pächter darf das Gewässer daher nicht rein exklusiv nutzen, sondern muss Dritten über eine angemessene Zahl von Erlaubnisscheinen den Zugang ermöglichen.