Darf sich der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte überfluteter Grundstücke auf diesen Grundstücken Fische aneignen?
Warum · KI-ErklärungÜberflutetes Land gilt rechtlich als vorübergehende Ausdehnung des Gewässers, sodass das Fischereirecht weiterhin beim eigentlichen Fischereiberechtigten bleibt. Als Eigentümer oder Nutzungsberechtigter des Grundstücks hast du daher kein Recht, dir die dort gestrandeten oder schwimmenden Fische anzueignen. Eine eigenmächtige Entnahme würde den Tatbestand der Fischwilderei erfüllen.