Fischerprüfung Nordrhein-Westfalen · Gesetzeskunde · Frage 10

Darf sich der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte überfluteter Grundstücke auf diesen Grundstücken Fische aneignen?

ANein · richtig
BJa, sobald das Wasser auf dem überfluteten Grundstück länger als eine Woche mit dem Fluss nicht mehr in Verbindung steht
CJa, aber nur mit Genehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde
Warum · KI-ErklärungÜberflutetes Land gilt rechtlich als vorübergehende Ausdehnung des Gewässers, sodass das Fischereirecht weiterhin beim eigentlichen Fischereiberechtigten bleibt. Als Eigentümer oder Nutzungsberechtigter des Grundstücks hast du daher kein Recht, dir die dort gestrandeten oder schwimmenden Fische anzueignen. Eine eigenmächtige Entnahme würde den Tatbestand der Fischwilderei erfüllen.