Fischerprüfung Nordrhein-Westfalen · Gesetzeskunde · Frage 5

Wer stellt einen Fischereierlaubnisschein aus?

ADie Fischereibehörde
BDas Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz
CDer Fischereiberechtigte oder der Fischereipächter · richtig
Warum · KI-ErklärungDer Fischereierlaubnisschein wird von der Person oder Organisation ausgestellt, der das Fischereirecht an dem jeweiligen Gewässer zusteht oder die es gepachtet hat. Behörden stellen hingegen behördliche Dokumente wie den Fischereischein aus, vergeben aber keine Erlaubnis für ein konkretes Privat- oder Pachtgewässer.