Fischerprüfung Nordrhein-Westfalen · Gesetzeskunde · Frage 7

Darf man an einem Gewässer, in dem man nicht fischereiausübungsberechtigt ist, Fischereigeräte mit sich führen?

AJa, ohne Einschränkung
BJa, im verpackten, d. h. nicht gebrauchsfähigen Zustand · richtig
CNein
Warum · KI-ErklärungAn fremden Gewässern darfst du Angelgeräte nur transportieren, wenn sie ordnungsgemäß verpackt und nicht sofort einsatzbereit sind. Dadurch wird sichergestellt, dass du dort nicht unerlaubt fischst oder der Verdacht der Fischwilderei entsteht. Unverpackte und fangfertige Geräte mitzuführen, ist an Gewässern ohne entsprechende Berechtigung verboten.