Für welche Fischarten sind zur Erhaltung der Art nach Anhang II der FFH-Richtlinie besondere Schutzgebiete auszuweisen?
Warum · KI-ErklärungDie Groppe und der Lachs sind im Anhang II der europäischen FFH-Richtlinie als Arten von gemeinschaftlichem Interesse aufgeführt. Für ihren Fortbestand müssen die Mitgliedstaaten eigens Schutzgebiete im Natura-2000-Netz einrichten. Der Gründling hingegen ist eine weit verbreitete Art und profitiert nicht von diesen speziellen Ausweisungspflichten.