Was ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten?
Warum · KI-ErklärungDas Bundesnaturschutzgesetz schützt wildlebende Tiere vor mutwilliger Beunruhigung sowie deren Lebensräume. Um Vögel und andere Tiere während der Brutzeit nicht zu stören, gilt vom 1. März bis zum 30. September ein Verbot für das Schneiden von Bäumen und Röhricht. Das Betreten der freien Landschaft auf Wegen ist hingegen grundsätzlich jedermann erlaubt.