Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 816

Welche Aussagen sind richtig?

AMittels der Kormoranverordnung sollen zum Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt Schäden abgewendet werden · richtig
BDer Abschuss von Kormoranen ist nur in der Zeit vom 16. August bis zum 15. März durch Abschussberechtigte vorzunehmen · richtig
CDer Abschuss von Kormoranen ist nur in der Zeit vom 16. März bis zum 15. August durch Abschussberechtigte vorzunehmen
Warum · KI-ErklärungDie Kormoranverordnung dient dem Schutz der heimischen Fischbestände und der Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden. Um die Vögel während ihrer Brut- und Aufzuchtzeit zu schonen, ist der Abschuss nur im Zeitraum vom 16. August bis zum 15. März durch berechtigte Personen gestattet.