Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 813

Untere Naturschutzbehörde ist

Adas Regierungspräsidium
Bdie Gemeindeverwaltung
Cdas Landratsamt bzw. die kreisfreie Stadt · richtig
Warum · KI-ErklärungIn Baden-Württemberg nehmen die Landratsämter in den Landkreisen sowie die Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde wahr. Das Regierungspräsidium fungiert hingegen als höhere und die Gemeindeverwaltung hat in der Regel keine eigenständige Funktion als Naturschutzbehörde. Für naturschutzrechtliche Belange an deinem Gewässer sind daher meist diese Verwaltungen auf Landkreisebene zuständig.