Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 810

Dürfen wildwachsende Seerosen gepflückt, beschädigt oder ausgerissen werden?

ANein · richtig
BJa
CEs darf nur ein Handstrauß gepflückt werden
Warum · KI-ErklärungWildwachsende Seerosen stehen nach dem Naturschutzrecht unter besonderem Schutz. Daher ist es streng verboten, sie zu pflücken, zu beschädigen oder auszureißen. Die sogenannte Handstraußregelung gilt für diese geschützten Pflanzenarten nicht.