Sind naturnahe und unverbaute Bach- und Flussabschnitte einschließlich deren Ufervegetation geschützt?
Warum · KI-ErklärungNaturnahe und unverbaute Fließgewässerabschnitte sowie ihre Ufervegetation stehen nach dem Naturschutzrecht unter gesetzlichem Biotopschutz. Dieser Schutz gilt immer und ist unabhängig von der Länge des jeweiligen Abschnitts. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen Beeinträchtigung dieser Bereiche führen können, sind grundsätzlich verboten.