Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 806

Wo sind die besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten namentlich aufgeführt?

ABundesnaturschutzgesetz
BBundesartenschutzverordnung · richtig
CTierschutzgesetz
Warum · KI-ErklärungIn der Bundesartenschutzverordnung sind die besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten in einer detaillierten Liste namentlich aufgeführt. Das Bundesnaturschutzgesetz und das Tierschutzgesetz regeln zwar den allgemeinen rechtlichen Rahmen, enthalten aber keine vollständige Einzelauflistung dieser Arten.