Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 732

Ist dem Fischereiberechtigten die Entnahme von Fischlaich erlaubt?

ANein
BNur mit Genehmigung der Fischereibehörde
CJa, unter Beachtung spezieller gesetzlicher Bestimmungen · richtig
Warum · KI-ErklärungAls Fischereiberechtigter darfst du Fischlaich grundsätzlich entnehmen, musst dich dabei aber an die geltenden Schonzeiten, Artenschutzbestimmungen und Gewässervorgaben halten. Eine generelle behördliche Einzelgenehmigung ist dafür nicht zwingend erforderlich, solange du im Rahmen dieser gesetzlichen Regeln handelst.