Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 734

Welches Höchstmaß dürfen ständige Fischereivorrichtungen in Gewässern nicht überschreiten?

AEin Drittel der Gewässerbreite
BHalbe Breite des Gewässers · richtig
CKeine Einschränkungen
Warum · KI-ErklärungStändige Fischereivorrichtungen dürfen höchstens die halbe Breite des Gewässers einnehmen. Diese gesetzliche Vorgabe stellt sicher, dass Fische und andere Wassertiere ungehindert wandern können und mindestens die Hälfte des Flussbetts frei bleibt.