Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 694

Was ist Inhalt des Fischereirechts?

ABefugnis, nur Fische zu fangen
BBefugnis, in einem Gewässer unbeschränkt die Fischerei mit drei Handangeln auszuüben
CBefugnis, in einem Gewässer Fische einschließlich deren Laich, Fischnährtiere, Krebse und Muscheln zu fangen und sich anzueignen · richtig
Warum · KI-ErklärungDas Fischereirecht umfasst nicht nur das Fangen von Fischen, sondern erstreckt sich auch auf deren Laich, Fischnährtiere sowie Krebse und Muscheln. Neben dem Fang schließt es ausdrücklich das Recht ein, sich diese Tiere und deren Entwicklungsformen anzueignen. Gesetzliche Fanggerätebeschränkungen regelt das Fischereirecht dabei gesondert und gewährt keine unbeschränkte Nutzung von drei Handangeln.