Wird bei der Erteilung des Jugendfischereischeines die Fischereiabgabe erhoben?
Warum · KI-ErklärungInhaber eines Jugendfischereischeines sind in Baden-Württemberg gesetzlich von der Fischereiabgabe befreit. Sie müssen bei der Ausstellung lediglich die anfallende Verwaltungsgebühr bezahlen. Erst mit dem regulären Fischereischein wird die Fischereiabgabe verpflichtend erhoben.