Das Aussetzen von nicht heimischen Arten ist nach Thüringer Fischereiverordnung nicht erlaubt. Gilt das für alle Gewässer?
Lösung aus dem Online-Trainer des Landesanglerverbands.
Warum · KI-ErklärungIn der gewerblichen Fischzucht dürfen nicht heimische Arten in geschlossenen Teichen oder Behältern gehalten werden. Dabei muss durch geeignete Absperrgitter sichergestellt sein, dass die Fische keinesfalls in freie Gewässer entweichen können. In natürlichen Gewässern wie Talsperren oder Bächen bleibt der Besatz zum Schutz der heimischen Tierwelt streng verboten.