Fischerprüfung Thüringen · Gesetzeskunde · Frage 599

Das Aussetzen von nicht heimischen Arten ist nach Thüringer Fischereiverordnung nicht erlaubt. Gilt das für alle Gewässer?

Aja, denn die ausgesetzten Fische könnten andere Bestände mit Fischkrankheiten anstecken.
Bnein, vom Verbot sind Teiche und Fischbehälter der Berufsfischerei ausgenommen. Allerdings ist dafür zu sorgen, dass ein Entweichen der Fische durch Absperrvorrichtungen ausgeschlossen ist. · richtig
Cnein, Talsperren und Niederungsbäche können mit diesen Arten besetzt werden.

Lösung aus dem Online-Trainer des Landesanglerverbands.

Warum · KI-ErklärungIn der gewerblichen Fischzucht dürfen nicht heimische Arten in geschlossenen Teichen oder Behältern gehalten werden. Dabei muss durch geeignete Absperrgitter sichergestellt sein, dass die Fische keinesfalls in freie Gewässer entweichen können. In natürlichen Gewässern wie Talsperren oder Bächen bleibt der Besatz zum Schutz der heimischen Tierwelt streng verboten.