Fischerprüfung Thüringen · Gesetzeskunde · Frage 597

Können ehrenamtlich verpflichtete private Fischereiaufseher im Zuständigkeitsbereich Boote sowie darauf befindliche Fanggeräte und gefangene Fische kontrollieren?

Anein, sie gehören nicht zum bevollmächtigten Aufsichtsbereich
Bja, derartige Kontrollen gehören zu ihren Befugnissen · richtig
Cja, aber sie müssen zuvor eine gesonderte Erlaubnis der Wasserschutzpolizei einholen

Lösung aus dem Online-Trainer des Landesanglerverbands.

Warum · KI-ErklärungAls ehrenamtlich verpflichteter Fischereiaufseher besitzt du im zugewiesenen Bereich hoheitliche Kontrollbefugnisse. Du darfst Wasserfahrzeuge betreten sowie die mitgeführten Fanggeräte und den Fang der Angler überprüfen, um die Einhaltung der fischereirechtlichen Bestimmungen sicherzustellen. Eine vorherige Erlaubnis der Wasserschutzpolizei ist dafür nicht erforderlich.