Können ehrenamtlich verpflichtete private Fischereiaufseher im Zuständigkeitsbereich Boote sowie darauf befindliche Fanggeräte und gefangene Fische kontrollieren?
Lösung aus dem Online-Trainer des Landesanglerverbands.
Warum · KI-ErklärungAls ehrenamtlich verpflichteter Fischereiaufseher besitzt du im zugewiesenen Bereich hoheitliche Kontrollbefugnisse. Du darfst Wasserfahrzeuge betreten sowie die mitgeführten Fanggeräte und den Fang der Angler überprüfen, um die Einhaltung der fischereirechtlichen Bestimmungen sicherzustellen. Eine vorherige Erlaubnis der Wasserschutzpolizei ist dafür nicht erforderlich.