Fischerprüfung Thüringen · Gesetzeskunde · Frage 594

Wozu berechtigt das Uferbetretungsrecht u.a.?

Azum Betreten von Brücken, Wehren und Schleusen, auf eigene Gefahr und ohne dass andere Vorschriften der Regelung entgegenstehen · richtig
Bzum Anfahren mit dem PKW an das Gewässer über fremde Grundstücke
Czum Betreten eingefriedeter Grundstücke

Lösung aus dem Online-Trainer des Landesanglerverbands.

Warum · KI-ErklärungDas Uferbetretungsrecht erlaubt dir grundsätzlich das Betreten von Brücken, Wehren und Schleusen zur Ausübung der Fischerei, sofern keine anderen Schutzvorschriften oder Verbote entgegenstehen. Du tust dies stets auf eigene Gefahr. Eingefriedete Grundstücke oder das Befahren fremden Geländes mit dem Auto umfasst dieses Recht hingegen nicht.