Welche Grundstücke und Anlagen darf der Fischereiausübungsberechtigte betreten?
Lösung aus dem Online-Trainer des Landesanglerverbands.
Warum · KI-ErklärungAls Fischereiausübungsberechtigter darfst du im Rahmen des Uferbetretungsrechts Campingplätze betreten, um an das Gewässer zu gelangen und dort zu fischen. Ständig eingezäunte Grundstücke sowie gewerbliche Anlagen sind von diesem Betretungsrecht gesetzlich ausgenommen und dürfen ohne Erlaubnis nicht betreten werden.