Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat die Regenbogenforelle in Sachsen folgende Schonzeit:
Warum · KI-ErklärungIn Sachsen ist die Regenbogenforelle vom 1. Oktober bis zum 30. April geschont, um ihren Bestand während der Laichzeit zu schützen. Diese Regelung gilt ausschließlich für Fließgewässer, während sie in stehenden Gewässern ganzjährig beangelt werden darf.