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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 2071

Wer Fische ohne Erlaubnisschein aus einem Fischteich fängt begeht

Aein Kavaliersdelikt
BDiebstahl · richtig
CMundraub
Warum · KI-ErklärungFische in geschlossenen Gewässern wie einem Fischteich gelten als fremdes Eigentum des Teichbesitzers. Wenn du sie ohne dessen Erlaubnis entnimmst, entwendest du fremde Sachen und machst dich wegen Diebstahls strafbar. Der veraltete Begriff Mundraub existiert im modernen Strafrecht nicht mehr, und ein solches Vergehen ist keinesfalls ein harmloses Kavaliersdelikt.