Wenn im Sächsischen Fischereigesetz der Begriff "Fische" gebraucht wird, gilt dieser dann:
Warum · KI-ErklärungDas Sächsische Fischereigesetz fasst den Begriff Fische sehr weit, um den gesamten Lebensraum und die Nahrungskette rechtlich zu schützen. Neben den eigentlichen Fischen und ihrem Laich zählen daher auch Neunaugen samt Querdern, Zehnfußkrebse, Muscheln sowie Fischnährtiere dazu. Damit gelten die fischereirechtlichen Regelungen für all diese Tiergruppen gleichermaßen.