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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 2070

Wer begeht Fischwilderei?

Awer ohne Berechtigung in einem Fließgewässer fischt · richtig
Bwer in der Schonzeit Fische fängt
Cwer eine Raubfischangel in den Wintermonaten verwendet
Warum · KI-ErklärungFischwilderei begehst du nach dem Strafgesetzbuch, wenn du unter Verletzung fremden Fischereirechts Fische fängst oder dir aneignest. Wenn du ohne gültigen Erlaubnisschein an einem Fließgewässer angelst, verletzt du dieses fremde Recht und machst dich strafbar. Verstöße gegen Schonzeiten oder Methodenverbote stellen hingegen Ordnungswidrigkeiten dar.