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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 2065

Welcher Form bedarf ein Fischereipachtvertrag, damit er gültig ist?

Amündlicher Vertragsabschluss
Bmündlicher Vertragsabschluss, in Gegenwart eines Zeugen
Cschriftlicher Vertragsabschluss · richtig
Warum · KI-ErklärungEin Fischereipachtvertrag muss immer schriftlich abgeschlossen werden, da das Gesetz diese Form zur Gültigkeit vorschreibt. Ein rein mündlicher Vertrag ist unwirksam, selbst wenn Zeugen beim Abschluss anwesend sind.